Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
Die Rechtsbeziehungen zwischen der KVBW Zusatzversorgung und ihren Mitgliedern und Versicherten bestimmen sich nach den privatrechtlich ausgestalteten Vorschriften der Satzung. Für Rechtsstreitigkeiten wird damit grundsätzlich der Zivilrechtsweg eröffnet. Örtlich und sachlich zuständiges Gericht des ersten Rechtszuges ist je nach Höhe des Streitwerts in der Regel das Amtsgericht oder das Landgericht Karlsruhe. Zu Beginn des Berichtszeitraums waren noch 29 Prozesse aus den Vorjahren anhängig. Eingegangen sind im Berichtszeitraum drei weitere Verfahren. 31 Verfahren konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Startgutschriftenentscheidung des Bundesgerichtshofs. Am 31.12.2023 stand somit noch eine Klage zur Entscheidung an. Der KVBW ist mit seiner KVBW Zusatzversorgung seit 01.04.1983 Beteiligter an Ehescheidungsverfahren, soweit der Versorgungsausgleich betroffen ist. Gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen kann er das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberlandesgericht sowie das der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen. Der öffentlich-rechtliche Ausgleich von Anrechten aus der Zusatzversicherung geschah früher im Wege des sogenannten Quasi-Splittings durch Begründung von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. In Verfahren, die nach dem Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes zum 01.09.2009 anhängig gemacht wurden, erfolgt der Ausgleich durch Realteilung, so dass die ausgleichsberechtigte Person ein eigenständiges Anrecht bei der KVBW Zusatzversorgung erwirbt. 66
Neben vier bereits anhängigen Beschwerdeverfahren beschritt die KVBW Zusatzversorgung im Berichtsjahr gegen eine familiengerichtliche Entscheidung den Rechtsweg zu den Oberlandesgerichten. Die Beschwerdegerichte gaben dem eingelegten Rechtsmittel in vier von vier Fällen statt. Am 31.12.2023 stand noch ein Fall zur Entscheidung bei dem Oberlandesgericht an. Zum Sachvermögen der KVBW Zusatzversorgung zählt u. a. deren selbst verwalteter Immobilienbestand mit etwa 2.400 Wohn- und ca. 110 Gewerbeeinheiten (zum Stichtag 31.12.2023). Bei der Vermietung dieser Objekte lassen sich Rechtsstreitigkeiten – etwa wegen Mieterhöhungsverlangen, Räumungs- und Zahlungsklagen etc. – nicht immer vermeiden. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 waren sechs Verfahren aus dem Vorjahr bei Gericht anhängig. Im Laufe des Jahres kamen drei neue Verfahren hinzu. In einem Fall wurde von der KVBW Zusatzversorgung auf Zahlung geklagt; in zwei Fällen wurde die KVBW Zusatzversorgung auf Zahlung verklagt. In drei Fällen wurde der Klage durch das Gericht vollumfänglich stattgegeben – jeweils durch Versäumnisurteil. In drei Fällen wurden Vergleiche geschlossen. Zum Ende des Berichtsjahres waren noch drei Fälle bei den Gerichten anhängig. KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / ZVKPlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss 67
Zusatzversorgung Geschäftsbericht
Inhalt Vorwort 4 Titelthema: Demog
von rechts nach links: Frank Reimol
„Die Mitarbeitenden sind und blei
Welche Veränderungen sind aufgrund
1.1 Verfassung der Zusatzversorgung
Laden...
Laden...