Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg

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ZVK Geschäftsbericht 2023

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7.4 Wertpapierfonds für

7.4 Wertpapierfonds für Anleihen und Aktien Die Anlage in Unternehmens- und Staatsanleihen sowie Aktien erfolgt indirekt über Investmentvermögen, die von mehreren Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) verwaltet werden. Der größte Anteil entfällt auf einen Master-Spezialfonds, welcher von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft gemanagt wird. Im Rahmen der Investitionen in den Master-Spezialfonds wird der KVBW bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie von dem externen Datenprovider ISS ESG unterstützt. Für diese Anlageklassen werden Ausschlusskriterien festgelegt, die zu einer Negativliste führen. Anleihen und Aktien sich auf der Negativliste befindlicher Unternehmen dürfen von den jeweiligen Zielfonds-Managern nicht gehalten werden und müssen innerhalb einer festgelegten Frist veräußert werden. Von der Kapitalanlage ausgeschlossen sind Unternehmen, welche die Kriterien der UN Global Compact Richtlinie nicht einhalten. Hierzu zählen Unternehmen, die die Menschen- und Arbeitsrechte im erheblichen Maße missachten sowie nachweislich oder mutmaßlich wesentliche Umweltschäden verursachen. Unternehmen mit schwerwiegenden korrupten Wirtschaftspraktiken sind von der Kapitalanlage ebenfalls ausgenommen. Gänzlich ausgeschlossen sind Investitionen in Unternehmen, die im Bereich geächteter Waffen tätig sind, sowie in Produzenten von Tabakwaren. Die Ausübung von Stimmrechten (Proxy Voting) erfolgt über einen externen Dienstleister auf Basis von Leitlinien, welche jährlich zwischen der KVG und dem externen Dienstleister abgestimmt werden. Sofern auf der Hauptversammlung gestellte Anträge als nicht vereinbar mit sozialen oder ökologischen Belangen erachtet werden, wird diesen Anträgen nicht zugestimmt. Die Nachhaltigkeitsstrategie der liquiden Kapitalanlagen wird künftig weiter ausgebaut. Insbesondere werden bei Investitionen in Staatsanleihen Länder ausgeschlossen, in welchen gemäß dem Global Peace Index der Friedensstatus als sehr niedrig eingestuft wird. Investitionen in Staatsanleihen autoritärer Regime, welche gemäß dem Freedom House Index als nicht frei klassifiziert werden, werden ebenfalls ausgeschlossen. Die Investmentvermögen für Wertpapiere werden von den Kapitalverwaltungsgesellschaften als „konventionelle“ Finanzprodukte im Sinne von Artikel 6 der OffenlegungsVO klassifiziert. „Die Nachhaltigkeitsstrategie der liquiden Kapitalanlagen wird künftig weiter ausgebaut werden, um u. a. Länder auszuschließen, in denen der Friedensstatus als sehr niedrig eingestuft wird.“ 60

7.5 Rentendirektbestand Im eigenen Direktbestand werden festverzinsliche Wertpapiere grundsätzlich bis zur Endfälligkeit gehalten (Buyand-Hold-Ansatz). Bei den Investitionsentscheidungen und im Rahmen des Risikomanagements werden ökonomische Kriterien berücksichtigt. Papiere von Emittenten, welche die Kriterien der UN Global Compact Richtlinie nicht erfüllen und sich deshalb auf der Negativliste von ISS ESG befinden, werden nicht angekauft. Anlagen im Rentendirektbestand eignen sich nicht zur Klassifizierung gemäß OffenlegungsVO. 7.6 Immobilien Die Anlage in Immobilien erfolgt im Wesentlichen indirekt über Spezialfonds, welche europaweit in Immobilien investiert sind. Darüber hinaus werden im hauseigenen Direktbestand Immobilien in Baden-Württemberg gehalten. Im Rahmen von Investitionsentscheidungen in direkt und indirekt gehaltene Immobilien wird auf eine gute Energieeffizienz sowie eine nachhaltige Vermietung der Objekte geachtet. Bei neu gebauten Immobilien wird zunehmend Wert auf die Errichtung der Objekte gemäß KfW 40-Energiestandard gelegt. Darüber hinaus wird bei Neubauten angestrebt, eine Photovoltaikanlage sowie Vorrichtungen für E-Mobilität zu verbauen, sofern dies bautechnisch möglich und rechtlich zulässig ist. Derzeit sind Photovoltaikanlagen mit einer Fläche von 42.266 Quadratmetern verbaut, zudem sind 317 Stellplätze mit Vorrichtungen für Elektroautos ausgestattet. Darüber hinaus sind 484 Wohneinheiten nachhaltig als geförderte oder preisgedämpfte Wohnungen vermietet. Die Erweiterung der Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich der Immobilien sieht einen verstärkten Fokus auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Verringerung der CO²-Emissionen der Gebäude vor. Für die Sanierungsmaßnahmen wird jährlich ein auskömmliches Budget gestellt. Daneben wird bei der Investitionsentscheidung hinterfragt, inwieweit das Investment einen mittelbaren Beitrag zur Erreichung von sozialen Zielen (z. B. gefördertes Wohnen) oder Umweltzielen (z. B. Quartiersentwicklung mit ÖPNV-Anbindung zur Reduzierung des Autoverkehrs) leisten kann. Die Investmentvermögen für Immobilien werden von den Kapitalverwaltungsgesellschaften überwiegend als „konventionelle“ Finanzprodukte im Sinne von Artikel 6 der Offenlegungs- VO klassifiziert. Um den weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen voranzutreiben, wird derzeit eine zentrale Photovoltaik-Strategie konzipiert. KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / ZVKPlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss 61