Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
Für den Bereich der ZVKPlusRente wurden nach Abstimmung mit dem Verantwortlichen Aktuar im Jahr 2022 Konsolidierungsmaßnahmen für die Tarife 2002 und 2011 beschlossen. Das Konsolidierungsmodell sieht insbesondere Maßnahmen zum tarifbezogenen Ausgleich aktueller und künftiger Fehlbeträge sowie zur planmäßigen Reduzierung des Rechnungszinses vor. Ergänzend soll eine Eigenmittelausstattung gemäß der gesetzlichen Vorgabe geschaffen werden. Ziel ist das Auffangen der wesentlichen Finanzierungsrisiken und die Wiederherstellung der eigenständigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit der ZVKPlusRente unter Rückgriff auf die im GKV angelegte Nachschusspflicht des AV I. Im nicht kapitalgedeckten AV I erscheint die langfristige Tragfähigkeit der Finanzierungskonzeption des Ewigen Umlagesatzes derzeit nach Ansicht des Verantwortlichen Aktuars gesichert. Im Ergebnis resultieren aus dem langjährigen Niedrigzinsumfeld insbesondere im kapitalgedeckten AV II versicherungstechnische Risiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KVBW Zusatzversorgung wesentlich beeinträchtigen können. 6.4.4 Risiko aus der Verknüpfung von Kapitalanlagen und Verpflichtungen Zentrales Element des Risikomanagements ist die regelmäßige Erstellung und Weiterentwicklung von Asset- Liability-Studien in Zusammenarbeit mit einer externen Beratungsgesellschaft und dem Verantwortlichen Aktuar. Ziel dieser Analysen ist, die künftige Entwicklung von Verpflich tungen und Vermögensanlagen für die KVBW Zusatzversorgung zu simulieren und optimal aufeinander abzustimmen. Anhand von aktuariellen Projektionen und stochastischen Simulationen von voroptimierten Kapitalanlageportfolien wird die Anlagestrategie aus den passivseitigen Verpflichtungen abgeleitet. Ergebnis dieser Analysen ist insbesondere eine Aussage über die strategisch anzustrebende Zusammensetzung des Kapitalanlageportfolios. Die wesentlichen Handlungsoptionen in der Anlagestrategie werden damit hinsichtlich ihrer Rendite- und Risikokonsequenzen verdeutlicht. Daneben ist das Liquiditätsrisiko – also das Risiko, die fälligen Verpflichtungen nicht jederzeit (fristgerecht) und uneingeschränkt begleichen zu können – zu betrachten. Im Zuge eines bei der Abteilung Controlling und Finanzen eingerichteten Liquiditätsmanagements werden die Fristigkeiten und Höhen der Kapitalanlagen vorausschauend an die zu erwartenden Ausgaben der KVBW Zusatz - versorgung angepasst. 6.4.5 Operationelles Risiko Im Rahmen des operationellen Risikos lassen sich insbesondere personelle, prozessuale, rechtliche und IT-Risiken unterscheiden. Aufgrund der großen Bedeutung von qualifizierten und motivierten Mitarbeitenden für die KVBW Zusatzver- „Beim operationellen Risiko geht es vor allem um personelle, prozessuale, rechtliche und IT-Risiken.“ 52
sorgung soll ein bestehendes Personenrisiko möglichst frühzeitig identifiziert, bewertet und reduziert werden. Kompetente und engagierte Mitarbeitende langfristig zu binden bzw. neu zu gewinnen, gehört vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des intensiven Wettbewerbs am Arbeitsmarkt zu den wesentlichen Erfolgsfaktoren. Dabei bietet die KVBW Zusatzversorgung den Fach- und Führungskräften einen grundsätzlich sicheren Arbeitsplatz, interessante Fortbildungsmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven sowie eine leistungsgerechte Vergütung. Durch die flexible Arbeitszeitregelung sowie die Möglichkeit von Teilzeit- und Telearbeit wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Work- Life-Balance) unterstützt; hierfür wurde dem KVBW im Mai 2020 das Zertifikat „audit berufundfamilie“ erteilt. Die Re-Zertifizierung erfolgte im Berichtsjahr. In Anbetracht des absehbaren Risikos eines Fachkräftemangels wird der Bereich Personalentwicklung stetig intensiviert. Ferner werden seit einigen Jahren zusätzliche Ausbildungen angeboten, um geeignete Nachwuchskräfte zu finden. „audit berufundfamilie“ Das Prozessrisiko umfasst das Risiko, dass die Geschäfts prozesse fehlerhaft oder ineffizient ausgestaltet sind. Das wesentliche Instrument zur Begrenzung des Prozessrisikos stellt ein funktionsfähiges und wirksames Internes Kontrollsystem dar. Im Rahmen des Internen Kontrollsystems werden die den Prozessen innewohnenden Risiken identifiziert und bewertet. Ferner werden zur Reduzierung der Risiken in den Prozessen wirksame Kontrollen eingerichtet. Durch eine ausführliche Analyse und Dokumentation der Geschäftsprozesse und des Internen Kontrollsystems im Rahmen eines softwaregestützten Geschäftsprozessmanagements werden mög liche unwirtschaftliche Informations- und Entscheidungswege sowie Geschäftsabläufe vermieden. Außer - dem ist eine adäquate, flexible und schnelle Anpassung der Geschäftsprozesse an neue Anforderungen aufgrund aktueller rechtlicher Entwicklungen möglich. Darüber hinaus werden die wesentlichen Geschäftsprozesse sowie die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems der Prozesse regelmäßig durch die Prüfungsabteilung überprüft und bewertet. Da grundlegende Änderungen in der Altersversorgungspolitik auch größere Auswirkungen auf die Zusatzversorgung haben können, nimmt die KVBW Zusatzversorgung die Interessen ihrer Mitglieder und Versicherten im po litischen Meinungsbildungsprozess über die AKA aktiv wahr. Um bezüglich der Gesetzgebung und Rechtsprechung jederzeit auf dem aktuellen Stand zu sein, werden die Entwicklungen und Änderungen von der KVBW Zusatzversorgung kontinuierlich und systematisch verfolgt und frühzeitig in das laufende Geschäft übertragen. Die Abbildung von Rechtsänderungen in den in der Sachbearbeitung genutzten IT-Verfahren wird über einen regelbasierten Prozess (Anforderungsmanagement) möglichst kosten- und zeiteffizient gesteuert. Das IT-Risiko beinhaltet einerseits im Wesentlichen längere Ausfälle der IT-Systeme sowie umfangreiche Datenverluste. Zur Vermeidung dieses Risikos kann die KVBW Zusatzversorgung auf einen hausinternen IT-Bereich zurückgreifen, welcher mit umfangreicher Hard- und Software ausgestattet ist. Die Serveranlagen verfügen über die übliche Sicherheitstechnik. Über verschiedene Kooperationen ist eine umfangreiche IT-Sicherheit gewährleistet. Andererseits besteht hinsichtlich der selbst entwickelten und betreuten sowie anderen Zusatzversorgungskassen zur Verfügung gestellten IT-Verfahren die Gefahr, dass die Vielzahl an Anforderungen hinsichtlich Rechts- und Verfahrenssicherheit mit dem verfügbaren Personal nicht termingerecht umgesetzt werden kann. Auch vor diesem Hintergrund haben die Gremien im Rahmen der IT-Strategie zur Reduzierung des IT-Risikos eine deutliche Ressourcenaufstockung beschlossen. 6.4.6 Reputationsrisiko Ein wesentliches Reputationsrisiko - im Sinne negativer wirtschaftlicher Auswirkungen, die aus einer Schädigung des Rufs des Unternehmens entstehen können - könnte durch die aufgrund des langjährigen Niedrigzinsumfelds in den kapitalgedeckten Bereichen (AV II der ZVKRente und ZVKPlusRente) umgesetzten sowie künftig ggf. noch notwendigen Maßnahmen entstehen. In Folge der Umsetzung des Konsolidierungsmodells in der ZVKPlus- Rente besteht die Gefahr, dass dieses ungeprüft in der Öffentlichkeit dargestellt wird. Auch die Anhebung der Beiträge im AV II der ZVKRente könnte von den Mitgliedern dieses Abrechnungsverbands nicht hinreichend reflektiert werden, so dass auch dies zu negativ belegten Darstellungen in der Öffentlichkeit führen könnte. KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / ZVKPlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss 53
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