Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg

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Was Sie noch wissen

Was Sie noch wissen sollten … Versteuerung Unsere Renten sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die grundsätzlich der Besteuerung unterliegen. Wir versenden aus diesem Grund jährlich eine Mitteilung über die bezogenen Renten des Vorjahres. Kranken- und Pflegeversicherung Im Regelfall sind aus unseren Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Diese behalten wir direkt von der Rente ein und führen sie an die Krankenkasse ab. In gewissen Ausnahmefällen sind keine Beiträge zu entrichten, z. B.: ZVKPlusRente mit Riester-Förderung fortgeführte ZVKPlusRente nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Seit 2020 werden Betriebsrentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen teilweise entlastet, indem durch Einführung eines monatlichen Freibetrags (in 2025: 187,25 €) nur für den übersteigenden Betrag aus der Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten sind. 28

Zusatzversorgung Wir sind für Sie da. Zusatzversorgung Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg Ludwig-Erhard-Allee 19 76131 Karlsruhe Service-Telefon Allgemein: 0721 5985-636 Service-Telefon ZVKPlusRente: 0721 5985-799 Birkenwaldstraße 145 70191 Stuttgart Service-Telefon Allgemein: 0711 2583-575 Service-Telefon ZVKPlusRente: 0721 5985-799 zvk@kvbw.de Sie möchten mehr wissen? Weitere Informationen und einen Renten-Rechner finden Sie unter www.kvbw.de. 29