Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
5.3 Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag der Rentner 250.746 Rentenempfänger unterlagen im Jahr 2021 grundsätzlich der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht (2020: 243.350). Davon waren in 228.461 Fällen (2020: 221.559) Beiträge an die verschiedenen Krankenkassen abzuführen. In den übrigen Fällen wurde entweder die Geringfügigkeitsgrenze von 164,50 € (2020: 159,25 €) beim beitragspflichtigen Bezug nicht überschritten oder es lag Beitragsfreiheit vor. Mit Wirkung vom 01.01.2020 wurde mit dem GKV- Betriebsrentenfreibetragsgesetz ein neuer monatlicher Freibetrag von 164,50 € (2020: 159,25 €) für Betriebsrentner eingeführt, die gesetzlich krankenversichert sind. Beitragspflichtig ist seitdem nur noch der Anteil der Betriebsrente, der den Freibetrag überschreitet. Die Summe der an die Krankenkassen abgeführten Beiträge beträgt wie im Vorjahr rund 103 Mio. €. 5.4 Eheversorgungsausgleich Im Berichtsjahr waren den Familiengerichten 3.061 Auskünfte über die Höhe der erworbenen Anwartschaften und Ansprüche zu erteilen (2020: 3.429). Im Jahr 2021 wurde auf der Grundlage der eingegangenen Entscheidungen der Familiengerichte in 923 Fällen eine Realteilung vorgenommen (2020: 1.099). Die Erstattungsforderungen der Rentenversicherungsträger im Jahr 2021 für 2.771 (2020: 2.651) laufende Rentenzahlungen aufgrund eines Versorgungsausgleichs aus der Zeit vor Einführung der Realteilung im Jahr 2009 (Quasi-Splitting) beliefen sich wie im Vorjahr auf rund 2,1 Mio. €. Zum Ausgleich dieser Aufwendungen werden die Renten der Ausgleichspflichtigen gekürzt. Die Kürzungen in 6.061 Fällen (2020: 5.768) erbrachten im Jahr 2021 ebenfalls wie im Vorjahr eine Aufwandsreduzierung von rund 4,2 Mio. €. 5.5 Sonderbestand Die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg betreut als weitere Dienstleistung auch Beschäftigte und Rentenempfänger, denen von Mitgliedern anstelle der Zusatzversicherung durch Ruhelohnordnung oder Arbeitsvertrag eine zusätzliche Versorgung zugesagt wurde. Die Verwaltung dieses Sonderbestandes erfolgt im Auftrag der verpflichteten Mitglieder auf Erstattungsbasis und gegen Ersatz der Verwaltungskosten. Die Gesamtzahl des Sonderrentenbestandes belief sich Ende 2021 auf 3.474 Rentenempfänger (2020: 3.544). Darüber hinaus wurden 3.042 Arbeitnehmer des Sonderbestandes über den aktuellen Stand ihrer Versorgungsanwartschaften (Versorgungskonto) informiert. 62
6. Risikobericht
Zusatzversorgung Geschäftsbericht
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Vorwort Sehr geehrte Leserin, sehr
1. Die KVBW Zusatzversorgung
Die Zusatzversorgungskasse des KVBW
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