Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg

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Geschäftsbericht ZVK 2021

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Riester-Förderung Wenn

Riester-Förderung Wenn der Arbeitgeber vom Nettogehalt Beiträge für die ZVKPlusRente abführt, beteiligt sich der Staat primär mit Zulagen (und ggf. darüber hinaus auch mit Steuerentlastungen). Grundzulage 175,00 € Kinderzulage 185,00 € für bis Ende 2007 und 300,00 € für ab 2008 geborene Kinder Berufseinsteiger- Bonus (einmalig) 200,00 € für junge Leute, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Entgeltumwandlung Überweist der Arbeitgeber einen Teil des Bruttogehalts zu Gunsten der ZVKPlusRente, so können dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. Durch den Wegfall der Sozialversicherungsbeiträge für die umgewandelten Vergütungsbestandteile können unsere Mitglieder ihre Personalkosten senken. Krankenversicherungspflicht Aufgrund des Betriebsrentenstärkungsgesetzes fallen ab 01.01.2018 für Leistungen aus der ZVKPlusRente, die aus einer Riester-Förderung resultieren, keine Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge mehr an. In Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) (Urteil vom 27.06.2018; Aktenzeichen 1BvR 100/15) sieht das Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz) vom 11.12.2018 nun eine Beitragsfreiheit für privat fortgeführte Beiträge bei Pensionskassen vor (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) V). Bei der KVBW Zusatzversorgung werden somit die Leistungen, die nach beendetem Arbeitsverhältnis in eine fortgesetzte ZVKPlusRente münden, rückwirkend von einer Beitragsfreiheit erfasst. Siehe dazu auch unsere Mitgliederinfo ZR59 vom 07.06.2019. Zu den Auswirkungen des zum 01.01.2020 in Kraft getretenen GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes siehe Ziffer 5.3 (Seite 62). Auf Basis des Betriebsrentenstärkungsgesetzes müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten die durch Abführung des Bruttoentgelts eingesparten Mittel in Form eines pauschalen Arbeitgeberzuschusses in Höhe von bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts zugutekommen lassen, sofern dies nicht durch Tarifvertrag ausgeschlossen wird. Für die Tarifverträge im öffentlichen Dienst besteht dieser Ausschluss allerdings gegenwärtig noch fort. 56

4.3 Vertragsbestand und Einnahmen Verträge 2020 2021 Veränderungen Anzahl Anzahl Anzahl % Entgeltumwandlungen 13.873 13.797 -76 -0,5 Riester-Renten 14.685 14.123 -562 -3,8 Höherversicherungen durch Arbeitgeber 210 213 +3 +1,4 Insgesamt 28.768 28.133 -635 -2,2 Einnahmen 2020 2021 Veränderungen Mio. € Mio. € Mio. € % Beitragseingänge 20,6 19,3 -1,3 -6,3 Staatliche Zulagen (Riester-Förderung) 2,0 2,0 Insgesamt 22,6 21,3 -1,3 -5,8 KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / ZVKPlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss 57