Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
Die Zusatzversorgungskasse des KVBW setzt sowohl für die Abwicklung des Meldeverkehrs mit den Arbeitgebern (z. B. An-/Abmeldungen oder Jahresabrechnung) als auch für die interne Bearbeitung hauseigene IT-Verfahren ein. Zwischenzeitlich nutzen nahezu alle Mitglieder Personalabrechnungsverfahren, die automatisiert mit den IT-Systemen der Zusatzversorgungskasse des KVBW kommunizieren. Von Ausnahmefällen abgesehen, sind damit keine manuellen Meldungen mehr erforderlich, wodurch sich der Aufwand für die Arbeitgeber verringert. Infolge des nahezu vollständig automatisierten Meldeverkehrs und effektiver Arbeitsabläufe kann die Zusatzversorgungskasse des KVBW ihre Verwaltungskosten trotz des Aufgabenzuwachses niedrig halten. Neben der tarifrechtlich ausgestalteten Betriebsrente bietet die KVBW Zusatzversorgung auf Wunsch der Tarifvertragsparteien den Beschäftigten ihrer Mitglieder zudem auch die ZVKPlusRente (Freiwillige Versicherung) an. Die Versicherten der Zusatzversorgungskasse des KVBW können damit ihre Betriebsrente zu günstigen Konditionen und unter Inanspruchnahme der staatlichen Förderung (Riester-Zulage oder Entgeltumwandlung) mit eigenen Beiträgen aufstocken. 1.1.3 Abrechnungsverbände Die auf Tarifvertrag beruhende ZVKRente wird in zwei unterschiedlichen Abrechnungsverbänden durchgeführt: 1. Die überwiegend über Umlagen und Sanierungsgelder finanzierte Versicherung im Abrechnungsverband I (AV I; siehe Seiten 17 ff.) und 2. die kapitalgedeckte (mit Beiträgen finanzierte) Versicherung im Abrechnungsverband II (AV II; siehe Seiten 38 ff.). Die Zuordnung zu den Abrechnungsverbänden hängt demnach von der Art der Finanzierung ab. Die tarifvertraglich geregelte Leistung ist in beiden Abrechnungsverbänden gleich hoch. Die kapitalgedeckte ZVKPlusRente wird getrennt von der ZVKRente in einem weiteren Abrechnungsverband (siehe Seiten 54 ff.) verwaltet. 10
„Unser Motto lautet: Ihre Zukunft im Blick!“ 1.2 Verwaltungsausschuss Für die Angelegenheiten der Zusatzversorgungskasse ist vom Verwaltungsrat des KVBW gemäß § 33 GKV der Verwaltungsausschuss gebildet. Er besteht aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats des KVBW und fünfzehn weiteren Mitgliedern, von denen sieben aus den Organen der Mitglieder und acht aus dem Kreis der Versicherten berufen werden. Dem Verwaltungsausschuss gehörten während des Berichtsjahres an: Mitglieder Stellvertreter 1. Aus den Organen der Mitglieder 1.1 Auf Vorschlag des Gemeindetags Baden-Württemberg Bürgermeister Michael Scharf Bonndorf im Schwarzwald (bis 30.06.2021) Bürgermeister Norbert Bereska Nattheim (ab 14.07.2021) Steffen Jäger Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Stuttgart (ab 05.04.2021) Bürgermeister Norbert Bereska Nattheim (bis 13.07.2021) Bürgermeister Armin Jöchle Eutingen im Gäu (ab 14.07.2021) Bürgermeister Jörg Frey Schonach im Schwarzwald (ab 09.12.2021) KVBW Zusatzversorgung / AV I / AV II / ZVKPlusRente / Weitere Infos / Risikobericht / Nachhaltigkeitsbericht / Rechtsmittelverfahren / Jahresabschluss 11
5.1 Öffentlichkeitsarbeit; Veranst
5.3 Kranken- und Pflegeversicherung
6.1 Risikomanagement bei der KVBW Z
„Die Steuerung der Kapitalanlagen
Im Ergebnis resultieren aus dem bis
„Für das Jahr 2022 erwartet die
6.5.6 Verwaltungskostenentwicklung
7.1 Nachhaltigkeit Einige Aufgaben,
zu stärken und gemeinsam mit allen
„Die Investmentvermögen für Imm
8. Rechtsmittelverfahren
82
9.1 Gewinn- und Verlustrechnung 202
9.2 Bilanz zum 31.12.2021 (konsolid
9.3 Entwicklung des Vermögens 9.4
Entwicklung des Anlagevermögens in
KVBW Zusatzversorgung in Zahlen
Abkürzungsverzeichnis AKA ATV-K AV
Zusatzversorgungskasse des Kommunal
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