Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg

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Beihilfe Broschüre

Was ist ein Dienstherr?

Was ist ein Dienstherr? Dienstherr ist die Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, welche das Recht hat, Beamte zu beschäftigen. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um den Bund, die Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden. Haben Sie den Beamtenstatus im kommunalen oder kirchlichen Bereich erhalten und Ihr Dienstherr hat die Beihilfe dem KVBW übertragen, so ist die Beihilfestelle des KVBW Ihr Ansprechpartner. Mehr als 3.250 Dienstherrn und Arbeitgeber aus Baden-Württemberg haben die Beihilfe an den KVBW übertragen. Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für die Beihilfegewährung sind die entsprechenden Bestimmungen im Beamtenrecht oder arbeitsvertragliche Regelungen zusammen mit der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Grundlage für die Beihilfeverordnung (BVO) ist § 78 Landesbeamtengesetz (LBG). Landesbeamtengesetz 8

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