Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg

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Beihilfe Broschüre

Herzlich willkommen bei

Herzlich willkommen bei der Beihilfe des KVBW Diese Broschüre für Beihilfeberechtigte gibt Ihnen einen Überblick über die Beihilfeleistungen des KVBW. Grundlage sind beamtenrechtliche Ansprüche nach baden-württembergischem Beihilferecht. Betreuung von rd. 129 Tsd. Beihilfeberechtigten Hauptsitz in Karlsruhe Zweigstelle in Stuttgart § Körperschaft des öffentlichen Rechts ca. 380.000 Beihilfeanträge pro Jahr Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflegeund Todesfällen Etwa 371 Mio. € Beihilfeleistungen im Jahr 4

Die Ausführungen der Broschüre können nicht alle Teilaspekte abdecken. Für Beschäftigte mit Beihilfeanspruch nach Beihilfetarifverträgen gelten teilweise abweichende bzw. ergänzende Regelungen; diese sind in gesonderten Merkblättern zusammengefasst. Abweichende Informationen gelten auch für Personen, die vom KVBW Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung erhalten. Merkblätter Beihilfe Zu einzelnen Aufwandsarten (z. B. Sehhilfen, Rehabilitation, Pflege) haben wir Ihnen Informationen in unseren Merkblättern zusammengestellt, ebenso gibt es gezielte Informationen für bestimmte Personenkreise. Maßgeblich für die Beurteilung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen ist der jeweilige Entstehungszeitpunkt (z. B. Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung, Kaufdatum eines Arzneioder Hilfsmittels) und die dann geltende Sach- und Rechtslage. Alle Informationen finden Sie auch auf der Homepage des KVBW (www.kvbw.de). Rechtsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden. Die Kontaktinformationen für Anfragen per E-Mail oder Telefon finden Sie auf den letzten Seiten dieser Broschüre. 5