Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg

Aufrufe
vor 1 Jahr

Beihilfe Broschüre

Was tun, wenn Belege

Was tun, wenn Belege nicht anerkannt wurden? Wenn eine Beihilfe ganz oder teilweise abgelehnt wurde, können Sie bei Bedarf fehlende Unterlagen nachreichen oder Angaben ergänzen. Ggf. wird Ihnen die Beihilfe nachgewährt. Es wurde bspw. ein Beleg abgelehnt, weil die ärztliche Verordnung zur Heilbehandlung (Fango, Massage, Krankengymnastik) fehlte. Sie reichen nun Ihre vor Beginn der Behandlung ausgestellte Verordnung nach und die Beihilfe wird Ihnen ausbezahlt. Sie können gegen Beihilfeentscheidungen einen Rechtsbehelf einlegen (in Form des Widerspruchs), wenn beamtenrechtliche Ansprüche zu Grunde liegen (Beamte, Ruhestandsbeamte, Witwer, Vollwaisen). Der eigenhändig unterschriebene Widerspruch muss innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids beim KVBW vorliegen. Ein per Mail übersandter Widerspruch entspricht nicht den Formvorschriften, senden Sie ihn daher schriftlich auf dem Postweg oder mit der Beihilfe-App. ! 24

Wann ist eine vorherige Anerkennung erforderlich? Eine vorherige Anerkennung als Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen ist erforderlich bei Maßnahmen der Rehabilitation, Anschlussheilbehandlungen, Suchtbehandlungen und bei stationären Behandlungen in Privatkliniken, ab einer Dauer von 30 Tagen, bei ambulanten Kuren in einem Heilkurort (nur für Beamte im aktiven Dienst beihilfefähig), bei ambulanten Langzeitbehandlungen im Bereich der Psychotherapie, wenn für eine Behandlung im Ausland eine wesentlich größere Erfolgsaussicht erwartet wird und die Aufwendungen ohne Beschränkung auf Inlandskosten berücksichtigt werden sollen. 25