Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
Belege Die geltend gemachten Aufwendungen müssen durch Belege nachgewiesen werden. Bei der Einreichung mittels Antragsvordruck per Post ist die Vorlage von Duplikaten in der Regel ausreichend. Die Belege werden entsprechend den vorgeschriebenen Löschfristen aufbewahrt und dann vernichtet. Werden die Belege mit der Beihilfe App übersendet, so reicht ein Foto oder Scan der Belege. 16
Duplikate Die geltend gemachten Aufwendungen sind grundsätzlich durch Duplikate (Kopien, Zweitausfertigungen) der Rechnung nachzuweisen. Bei Arzneimittelbelegen sollen von der Apotheke gefertigte Kopien, die mit dem Apothekenstempel versehen sind, vorgelegt werden. Originalbelege Originalbelege sind nur erforderlich, wenn Aufwendungen aufgrund des Todes des Beihilfeberechtigten geltend gemacht werden (Todesfallpauschale, Sarg, Urne, Grabnutzungsrecht) oder wenn mehreren Beihilfeberechtigten zu denselben Aufwendungen Beihilfe zusteht. Nur diese, vom Beihilferecht vorgeschriebenen Originalbelege, werden an die Antragsteller zurückgegeben. Alle anderen Belege werden von der Beihilfestelle einbehalten und vernichtet. 17
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