Kommunaler Versorgungsverband Baden-Württemberg
Wie hoch ist die Beihilfe? Die Beihilfestelle prüft, inwieweit die geltend gemachten Aufwendungen beihilfefähig sind. Nicht anerkannt werden beispielsweise kosmetische oder wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen sowie die Überschreitung von Höchstbeträgen. Die Beihilfe wird mit einem Prozentsatz (Bemessungssatz) der beihilfefähigen Aufwendungen ausbezahlt. Bemessungssatz Die Bemessungssätze sehen wie folgt aus: Beamte (ohne oder mit einem Kind) 50 % für sich selbst 70 % für Ehegatten / ELP* 80 % für Kinder Beamte (mit zwei oder mehr Kindern), Beamte im Ruhestand, Witwer / Witwen 70 % für sich selbst 70 % für Ehegatten / ELP* 80 % für Kinder Vollwaisen 80 % für sich selbst *ELP= eingetragene Lebenspartnerschaft Sind bei einem Beamten drei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig, so bleibt sein Bemessungssatz dauerhaft bei 70 %. 12
Wie erhalte ich vollumfänglichen Versicherungsschutz? Seit 2009 gilt die allgemeine Verpflichtung, eine Krankenversicherung abzuschließen, wenn der Wohnsitz in Deutschland ist. Da die Beihilfe nur einen Anteil der Kosten abdeckt, muss eine ergänzende Eigenvorsorge aus den Dienst- oder Versorgungsbezügen geleistet werden. Beamte erhalten keinen Zuschuss zu ihren monatlichen Beiträgen an die Kranken- und Pflegeversicherung (eine Ausnahme bilden Personen, die zur pauschalen Beihilfe gewechselt haben). Private Krankenversicherung Passend zum Bemessungssatz der Beihilfe wird ein entsprechender Prozenttarif abgeschlossen, z. B. 70 % Beihilfe und 30 % Versicherung. Mit diesem beihilfekonformen Versicherungsschutz sind Sie im Krankheitsfall vollständig abgesichert. Es gibt verschiedene private Krankenversicherungen, die eine beihilfekonforme Versicherung und auch passende Ergänzungstarife zum Beihilferecht anbieten. Ehegatten oder Kinder können i. d. R. nicht kostenlos mitversichert werden. Gesetzliche Krankenversicherung Beamte können auch freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Die meisten Kosten werden dann von der Krankenkasse bezahlt. Zu Leistungen, die nicht oder nur teilweise erstattet werden, kann eine Beihilfe beantragt werden (z. B. Heilpraktiker, Sehhilfen, Privatarzt). Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden. 13
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